Software 13.03.2024
DMA-Verpflichtung nicht erfüllt
Die beiden Technologierivalen Apple und Google kommen einigen ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Digital Markets Acts (DMA) der EU zu Betriebssystem-Updates nicht ausreichend nach.Das zeigt eine Marktbeobachtung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Im Test waren für das populäre Smartphone Samsung Galaxy S20 keine Updates der Android-Version 13 verfügbar. Für Apples iOS ist ein Update verfügbar, das aber aus Sicht der Konsumentenschützer nicht alle nötigen Anpassungen enthält. Viele Verbraucher haben laut vzbv-Vorständin Ramona Pop 'weiterhin nicht die Wahlfreiheit, die ihnen zusteht'.
Zwar erlaubt Google Sideloading, wodurch Apps aus anderen Quellen als einem App-Store installiert werden können. Die Deinstallation vorinstallierter Apps war im vzbv-Test aber weiter nicht bei jeder App möglich. Ein Großteil der Smartphone-Nutzer in Deutschland und der EU seien damit von den DMA-Neuerungen für mobile Betriebssysteme vorerst ausgeschlossen.
Apple hat laut vzbv zum Stichtag ein Update für iOS 17.4 bereitgestellt, das Änderungen bezüglich des DMA enthält. Wer das Update auf seinem Gerät installiert, wird zwar gefragt, welcher Browser als Standard verwendet werden soll. Allerdings ließ sich Safari im Test nicht vollständig deinstallieren und eine andere Karten-App als Apples eigene konnte nicht zum Standard gemacht werden. Hier besteht aus Sicht des vzbv Nachbesserungsbedarf.
Aufgrund der nicht vollständigen Anpassung der Betriebssysteme an den DMA rät der vzbv Verbrauchern, ihr mobiles Betriebssystems zu aktualisieren, um von bestimmten Regelungen des DMA zu profitieren. Je nach Geräteinstellungen müssten Nutzer daher gegebenenfalls selbst aktiv werden und - sofern vorhanden - das aktuelle Betriebssystem-Update installieren.
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